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Eine Umsetzung in Berlin würde wie folgt aussehen: 1. Sämtliches Berliner Liegenschaftsvermögen wird auf eine städtische Stiftung Bürgerbank übertragen, die mit dem bereits bestehenden Liegenschaftsfonds sowie den Liegenschaftsämtern der Bezirke kooperiert. Verkäufe von Grund und Boden werden sofort gestoppt. Nutzungen sind nur noch auf Basis von Erbpachtverträgen in beiden Währungen möglich. 2. Der Wert des Grundvermögens beträgt mindestens 60 Mrd. Euro (ca. 400 Mio. Quadratmeter x 150 Euro). Dieser Grund und Boden gehört allen Berlinern und wird per Pfandbrief zur Deckung bei der Bürgerbank hinterlegt. Diese wird nun auf dieser Grundlage die Berliner-Bürger-Währung "BerlinBucks" kreieren mit dem Wertequivalent zum Gründungsdatum: 1 Euro = 1 BerlinBucks. Der Wechselkurs wird aber nicht an den Euro gebunden, sondern kann sich frei entfalten. 3. Das Land Berlin nimmt nun bei der Bürgerbank vorerst 10 Mrd. "BerlinBucks" auf und verpflichtet sich, diese ausschliesslich für Investitionen zu verwenden. Jede Behörde hat die dringlichsten Massnahmen der beim Finanzsenat eingerichteten "BerlinBucks" Task Force zu melden. 4. Bis zur Höhe von zunächst diesen 10 Mrd. "BerlinBucks" werden Aufträge in Berlin ausgeschrieben und vergeben. Die ausführenden Betriebe werden bezüglich dieser Einkünfte von den herkömmlichen Abgaben befreit. 5. Bei der Landesbank Berlin werden die Voraussetzungen für die Verbuchungen der Vorgänge geschaffen. So wird es jedem Bürger gestattet, ein Konto zur Verrechnung zu eröffnen und seine gewünschten Transaktionen darüber abzuwickeln. Die Konten selber werden bei den angeschlossenen Sparkassen vor Ort geführt (Unterkonten bei bestehenden Kunden). 6. Aus Gründen der Effizienzsteigerung wird gleichzeitig das Inkasso für die städtischen bzw. staatlichen Aufgaben mit durchgeführt. So beträgt diese Abgabe 12% pro Jahr und wird wie folgt vorgenommen: Jeder Habensaldo wird anteilig mit dieser Abgabe belastet und täglich auf ein städtisches Konto umgebucht. 7. Diese laufenden Einkünfte stehen nun auch für nichtinvestive Aufgaben der Region zur Verfügung. 8. Bürger, die Teile ihres Einkommens sparen möchten, können dies auf einem abgabenbefreiten Sparkonto mit entsprechenden Kündigungsfristen tun. 9. Diese Guthaben werden nun wiederum von den angeschlossenen Sparkassen im Rahmen der Fristentransformation für Investitionen der Bürger verliehen. Die Bankmarge besteht aus Risiko- und Bankgebühr und ist vorab zu zahlen. BerlinBucks werden also immer dann mit Gebühren belastet, wenn sie benutzt werden. Jeder, der BerlinBucks annimmt, kauft auch von denen, die Ihre Produkte bzw. Dienstleistungen für BerlinBucks anbieten. Da jeder die dynamische Abbuchung der Abgaben auf seinem Konto täglich erlebt, wird die Neigung zum Verwenden des Geldes steigen. Hier kann nun entweder gespart oder sofort ausgegeben werden. Beides ist gut für den Wirtschaftskreislauf. Die Sofortausgabe kommt sogleich der Wirtschaft zugute und das Gesparte wird auch wieder per Darlehen in den Kreislauf zurücktransferiert. Dieses Geld ist im Sinne des Bundesbankgesetzes eine sog. Nebenwährung. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen sind zu erteilen, wobei für BerlinBucks kein "Annahmezwang" im Sinne des Gesetzes vorgesehen ist. BerlinBucks darf man annehmen, wenn man möchte und selbstverständlich noch über ausreichende Liquidität in Euro verfügt, um seinen Verpflichtungen in jenem Wirtschaftskreislauf nachzukommen. Zusammenfassung |